Was können wir gegen den Gesetzesentwurf unternehmen? (Quelle)
- Die e-Petition an den deutschen Bundestag unterzeichnen.
- Mehr Leute per Twitter und Foren über das Thema informieren.
- Tags über die wichtigen Themen vergeben, damit die Informationen zentral gefunden werden können: #zensursula #Bundestag #ePetition #zensursulawatch
- Einen Brief oder eine Mail an euren Wahlkreisabgeordneten schreiben.
Ich habe den offenen Brief von Boris Nienke etwas verkürzt, sachlicher formuliert und neu strukturiert. Meine Version des Briefs steht unter der CC-BY-NC Lizenz und kann damit frei verändert und verwendet werden.
Sehr geehrter...,
bitte entschuldigen Sie diesen langen Brief. Ich sehe mich als Bürger und Wähler verpflichtet, Sie zu informieren und bitte um Ihre Mithilfe.
Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass derzeit eine starke Diskussion um die geplanten Sperrlisten für das Internet entfacht wird.
Ursula von der Leyen hat es zu Ihrem Thema gemacht, etwas gegen Kinderpornografie zu unternehmen - zum Schutz der Kinder, wie sie stets betont. Lassen Sie mich vorweg klar stellen: Kinderpornografie ist ein schreckliches Verbrechen, das in keiner Weise toleriert werden kann! Ich glaube, in diesem Punkt sind sich Politiker und Bevölkerung einig.
Es gibt nun aber starke Bedenken gegen die Art und Weise, wie mit diesem Thema umgegangen wird. Offenbar soll ein schneller Aktionismus die Lösung des Problems und die Stimmen für die nächste Wahl bringen:
Zunächst wurden privatwirtschaftliche Verträge mit Internet-Anbietern (Providern) geschlossen, für die es überhaupt keine Gesetzgrundlage gibt. Viele Provider haben diese Verträge dennoch im vorauseilendem Gehorsam unterzeichnet. Das alleine gibt mir und vielen anderen Mitbürgern zu denken.
Nachdem den führenden Stellen aufgefallen ist, dass man erst eine passende Gesetzesgrundlage benötigt, bevor man so einen Eingriff in freie Informationen rechtfertigen kann, wurde ein Entwurf zur Erweiterung des Telemediengesetzes vorgestellt.
Dieses Gesetz sieht nun vor, dass es geheime Sperrlisten für Internetseiten geben soll. Provider sollen verpflichtet werden diese Sperrlisten abzufragen und darauf gelistete Internetseiten nicht anzuzeigen. Die Rede ist dabei noch, und ich sage jetzt ausdrücklich NOCH, von Seiten mit kinderpornografischem Inhalt.
Nun gibt es aber gleich mehrere Probleme:
Zunächst unterliegen diese Listen der Geheimhaltung des BKA. Das normale Volk kann also gar nicht wissen, ob auf diesen Listen wirklich nur Seiten stehen die solchen Inhalt zeigen - und nicht etwa Schriften der Opposition, die damit vor dem öffentlichen Zugriff versteckt werden. Frau von der Leyen hatte zu diesem Thema schon erwähnt, außerdem Seiten mit nichtstaatlichem Glücksspiel unterbinden zu wollen.
Es ist nicht geklärt, dass ein Seitenbesitzer überhaupt erfährt, dass er auf diese Liste geraten ist. Man stelle sich einen simplen Tippfehler vor. Dass dies nicht aus der Luft gegriffen ist zeigt das jüngste Beispiel bei Google: Dort hatte ein simpler Tippfehler in einer Liste dazu geführt, dass der Suchmaschinenanbieter am 31. Januar 2009 sämtliche angezeigten Seiten als gefährlich und potentiell schädlich eingestuft hatte.
Es gibt keine Regelung, die aufzeigt, ob, wann und wie ein Seitenbetreiber wieder von dieser Liste gestrichen werden kann. Stellen Sie sich einfach vor, ein Nutzer eines Webangebotes missbraucht dieses für Kinderpornomaterial. Ein Link, ein Bild könnte genügen. Nun landet die gesamte Seite auf dem Index, obwohl der Seitenbetreiber eigentlich gar kein solches Material anbieten möchte. Damit wird der Zugang irrtümlicherweise für alle Webseiten dieses Seitenbetreibers verhindert.
Ermittler haben bestätigt, dass die Kinderporno-Szene das Material über den Postweg und per direkter Datenübertragung (Email, Peer to Peer) versendet. Diese Übertragungswege wären von der Internetsperre überhaupt nicht betroffen. Die Sperrung einer Seite verhindert außerdem weder die Kinderpornografie noch hilft sie einem einzigen Kind. Die Seiten werden dabei nicht vom Netz genommen, der Zugriff ist technisch immer noch möglich. Wie die geplante DNS-Sperre umgangen werden kann, zeigte ein Youtube-Video in 27 Sekunden. Man muss dafür kein ausgebildeter Informatiker sein. Es genügt eine kurze Google-Suche mit den Suchbegriffen "Internetsperre umgehen".
Provider mit weniger als 10.000 Kunden müssen keine Sperren einführen. Es ist zu erwarten, daß potentielle Seitenbetreiber von Kinderpornografie sehr schnell auf diese Gesetzeslücke aufspringen.
Diese Maßnahmen setzen langsam unsere Grundrechte für die Informationsfreiheit außer Kraft:
Die Sperren sind technikoffen formuliert. Nach einer (unwirksamen) DNS-Sperre könnten Maßnahmen folgen, die die persönliche Informationsfreiheit deutlich stärker einschränken. Im Extremfall ist von einem sogenannten Zwangs-Proxy die Rede, der die chinesische Zensur in Deutschland einführen würde.
Anfangs hieß es noch (Leyen), dass keine Daten protokolliert werden sollen. Dann aber sollten Zugriffe auf das einzurichtende Stoppschild protokolliert werden und die Nutzerdaten an das BKA weitergereicht werden (Zypris). Das Stoppschild wird zur Überwachungsmaßnahme. Inzwischen schließt Fr. Zypris auch nicht mehr aus, hiermit Anbieter von nichtstaatlichem Glücksspiel oder von urheberrechtsverletzendem Material zu sperren. Dieses Thema ist nun schon deutlich(!) weiter gefasst als Kinderpornografie.
Was bedeutet das?
Es bedeutet, dass jeder Bürger der sich ins Internet begibt, pauschal verdächtigt wird. Jeder Bürger muss dann befürchten über einen beliebigen Link oder Pop-Up auf einer solchen Stopp-Seite zu landen - und er in diesem Fall auch als BKA-Verdächtiger genannt wird.
Was können wir stattdessen tun?
Statt den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten für Unschuldige zu erschweren (auf Kosten der informationellen Selbstbestimmung), sollte das Augenmerk auf eine wirksame Verbrechensbekämpfung gelegt werden. Wegen des globalen Maßstabes des Internet ist eine gute Zusammenarbeit mit anderen Ländern erforderlich, ebenso wie zusätzliche Mittel und Schulungen in den Reihen der Strafverfolgung zum Thema Kinderpornografie im Internet.
Zusammenfassend:
- Sperrlisten schützen keine Kinder und behindern das Kinderpornogeschäft nicht
- Es ist ein blinder Aktionismus, der Stimmung machen und Wähler überzeugen soll
- Die geplanten Gesetzerweiterungen wecken Wünsche in den eigenen Reihen nach noch mehr Kontrolle
- Es gibt keine Information, wer auf der Liste landet
- Es gibt keine Vorgabe wie man von der Liste wieder gestrichen werden kann;
- Eine Zensur des Internets rückt mit diesen Maßnahmen in greifbare Nähe
- Die Bevölkerung wird pauschal verdächtigt, eine Eingeschüchterung von Unschuldigen ist die Folge.
Zitat aus einem Forum: “Ich habe Angst, dass die Namen [der Petition] beim BKA landen und ich pauschal verdächtigt werde - darum zeichne ich die Petition nicht”
Es gibt inzwischen eine Petition im Internet auf dem Bundestags-Server. Über 63.000 Mitzeichner gibt es dort inzwischen - in nicht einmal einer Woche!
Unsere Forderungen lauten:
- Das Gesetz zur Sperrung von Seiten nicht genehmigen. Es führt die Zensur schleichend ein, verdächtigt jeden Surfer und trifft nur den normalen Bürger - nicht die Kinderpornokonsumenten oder -produzenten.
- Mehr Personal zur Ermittlung und Ergreifung der Kinderporno-Hintermänner
- Mehr Personal für die Betreuung der Opfer
- Eine Entschuldigung der unverschämten Pauschalaussagen der v.d.Leyen und Guttenberg nach denen die Gegner dieses Gesetzes Pädophile seien und/oder kein Wertegefühl mehr hätten.
Bitte tun Sie alles um die Demokratie zu erhalten und der Zensur entgegen zu wirken. Bitte lassen Sie sich von dem starken “Zugpferd” der Kinderpornografie nicht blenden.
Links zu diesen Themen und den Diskussionen finden Sie z.B. unter:
http://sprechblase.wordpress.com/2009/05/09/epetition-keine-indizierung-und-sperrung-von-internetseiten/
http://www.nsonic.de/blog/2009/05/petition-gegen-internetzensur-macht-mit/
http://www.heise.de/newsticker/IT-Branchenverband-fordert-massive-Aenderungen-bei-Kinderporno-Sperren--/meldung/137558
Mit freundlichem Gruß,
...
bitte entschuldigen Sie diesen langen Brief. Ich sehe mich als Bürger und Wähler verpflichtet, Sie zu informieren und bitte um Ihre Mithilfe.
Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass derzeit eine starke Diskussion um die geplanten Sperrlisten für das Internet entfacht wird.
Ursula von der Leyen hat es zu Ihrem Thema gemacht, etwas gegen Kinderpornografie zu unternehmen - zum Schutz der Kinder, wie sie stets betont. Lassen Sie mich vorweg klar stellen: Kinderpornografie ist ein schreckliches Verbrechen, das in keiner Weise toleriert werden kann! Ich glaube, in diesem Punkt sind sich Politiker und Bevölkerung einig.
Es gibt nun aber starke Bedenken gegen die Art und Weise, wie mit diesem Thema umgegangen wird. Offenbar soll ein schneller Aktionismus die Lösung des Problems und die Stimmen für die nächste Wahl bringen:
Zunächst wurden privatwirtschaftliche Verträge mit Internet-Anbietern (Providern) geschlossen, für die es überhaupt keine Gesetzgrundlage gibt. Viele Provider haben diese Verträge dennoch im vorauseilendem Gehorsam unterzeichnet. Das alleine gibt mir und vielen anderen Mitbürgern zu denken.
Nachdem den führenden Stellen aufgefallen ist, dass man erst eine passende Gesetzesgrundlage benötigt, bevor man so einen Eingriff in freie Informationen rechtfertigen kann, wurde ein Entwurf zur Erweiterung des Telemediengesetzes vorgestellt.
Dieses Gesetz sieht nun vor, dass es geheime Sperrlisten für Internetseiten geben soll. Provider sollen verpflichtet werden diese Sperrlisten abzufragen und darauf gelistete Internetseiten nicht anzuzeigen. Die Rede ist dabei noch, und ich sage jetzt ausdrücklich NOCH, von Seiten mit kinderpornografischem Inhalt.
Nun gibt es aber gleich mehrere Probleme:
Zunächst unterliegen diese Listen der Geheimhaltung des BKA. Das normale Volk kann also gar nicht wissen, ob auf diesen Listen wirklich nur Seiten stehen die solchen Inhalt zeigen - und nicht etwa Schriften der Opposition, die damit vor dem öffentlichen Zugriff versteckt werden. Frau von der Leyen hatte zu diesem Thema schon erwähnt, außerdem Seiten mit nichtstaatlichem Glücksspiel unterbinden zu wollen.
Es ist nicht geklärt, dass ein Seitenbesitzer überhaupt erfährt, dass er auf diese Liste geraten ist. Man stelle sich einen simplen Tippfehler vor. Dass dies nicht aus der Luft gegriffen ist zeigt das jüngste Beispiel bei Google: Dort hatte ein simpler Tippfehler in einer Liste dazu geführt, dass der Suchmaschinenanbieter am 31. Januar 2009 sämtliche angezeigten Seiten als gefährlich und potentiell schädlich eingestuft hatte.
Es gibt keine Regelung, die aufzeigt, ob, wann und wie ein Seitenbetreiber wieder von dieser Liste gestrichen werden kann. Stellen Sie sich einfach vor, ein Nutzer eines Webangebotes missbraucht dieses für Kinderpornomaterial. Ein Link, ein Bild könnte genügen. Nun landet die gesamte Seite auf dem Index, obwohl der Seitenbetreiber eigentlich gar kein solches Material anbieten möchte. Damit wird der Zugang irrtümlicherweise für alle Webseiten dieses Seitenbetreibers verhindert.
Ermittler haben bestätigt, dass die Kinderporno-Szene das Material über den Postweg und per direkter Datenübertragung (Email, Peer to Peer) versendet. Diese Übertragungswege wären von der Internetsperre überhaupt nicht betroffen. Die Sperrung einer Seite verhindert außerdem weder die Kinderpornografie noch hilft sie einem einzigen Kind. Die Seiten werden dabei nicht vom Netz genommen, der Zugriff ist technisch immer noch möglich. Wie die geplante DNS-Sperre umgangen werden kann, zeigte ein Youtube-Video in 27 Sekunden. Man muss dafür kein ausgebildeter Informatiker sein. Es genügt eine kurze Google-Suche mit den Suchbegriffen "Internetsperre umgehen".
Provider mit weniger als 10.000 Kunden müssen keine Sperren einführen. Es ist zu erwarten, daß potentielle Seitenbetreiber von Kinderpornografie sehr schnell auf diese Gesetzeslücke aufspringen.
Diese Maßnahmen setzen langsam unsere Grundrechte für die Informationsfreiheit außer Kraft:
Die Sperren sind technikoffen formuliert. Nach einer (unwirksamen) DNS-Sperre könnten Maßnahmen folgen, die die persönliche Informationsfreiheit deutlich stärker einschränken. Im Extremfall ist von einem sogenannten Zwangs-Proxy die Rede, der die chinesische Zensur in Deutschland einführen würde.
Anfangs hieß es noch (Leyen), dass keine Daten protokolliert werden sollen. Dann aber sollten Zugriffe auf das einzurichtende Stoppschild protokolliert werden und die Nutzerdaten an das BKA weitergereicht werden (Zypris). Das Stoppschild wird zur Überwachungsmaßnahme. Inzwischen schließt Fr. Zypris auch nicht mehr aus, hiermit Anbieter von nichtstaatlichem Glücksspiel oder von urheberrechtsverletzendem Material zu sperren. Dieses Thema ist nun schon deutlich(!) weiter gefasst als Kinderpornografie.
Was bedeutet das?
Es bedeutet, dass jeder Bürger der sich ins Internet begibt, pauschal verdächtigt wird. Jeder Bürger muss dann befürchten über einen beliebigen Link oder Pop-Up auf einer solchen Stopp-Seite zu landen - und er in diesem Fall auch als BKA-Verdächtiger genannt wird.
Was können wir stattdessen tun?
Statt den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten für Unschuldige zu erschweren (auf Kosten der informationellen Selbstbestimmung), sollte das Augenmerk auf eine wirksame Verbrechensbekämpfung gelegt werden. Wegen des globalen Maßstabes des Internet ist eine gute Zusammenarbeit mit anderen Ländern erforderlich, ebenso wie zusätzliche Mittel und Schulungen in den Reihen der Strafverfolgung zum Thema Kinderpornografie im Internet.
Zusammenfassend:
- Sperrlisten schützen keine Kinder und behindern das Kinderpornogeschäft nicht
- Es ist ein blinder Aktionismus, der Stimmung machen und Wähler überzeugen soll
- Die geplanten Gesetzerweiterungen wecken Wünsche in den eigenen Reihen nach noch mehr Kontrolle
- Es gibt keine Information, wer auf der Liste landet
- Es gibt keine Vorgabe wie man von der Liste wieder gestrichen werden kann;
- Eine Zensur des Internets rückt mit diesen Maßnahmen in greifbare Nähe
- Die Bevölkerung wird pauschal verdächtigt, eine Eingeschüchterung von Unschuldigen ist die Folge.
Zitat aus einem Forum: “Ich habe Angst, dass die Namen [der Petition] beim BKA landen und ich pauschal verdächtigt werde - darum zeichne ich die Petition nicht”
Es gibt inzwischen eine Petition im Internet auf dem Bundestags-Server. Über 63.000 Mitzeichner gibt es dort inzwischen - in nicht einmal einer Woche!
Unsere Forderungen lauten:
- Das Gesetz zur Sperrung von Seiten nicht genehmigen. Es führt die Zensur schleichend ein, verdächtigt jeden Surfer und trifft nur den normalen Bürger - nicht die Kinderpornokonsumenten oder -produzenten.
- Mehr Personal zur Ermittlung und Ergreifung der Kinderporno-Hintermänner
- Mehr Personal für die Betreuung der Opfer
- Eine Entschuldigung der unverschämten Pauschalaussagen der v.d.Leyen und Guttenberg nach denen die Gegner dieses Gesetzes Pädophile seien und/oder kein Wertegefühl mehr hätten.
Bitte tun Sie alles um die Demokratie zu erhalten und der Zensur entgegen zu wirken. Bitte lassen Sie sich von dem starken “Zugpferd” der Kinderpornografie nicht blenden.
Links zu diesen Themen und den Diskussionen finden Sie z.B. unter:
http://sprechblase.wordpress.com/2009/05/09/epetition-keine-indizierung-und-sperrung-von-internetseiten/
http://www.nsonic.de/blog/2009/05/petition-gegen-internetzensur-macht-mit/
http://www.heise.de/newsticker/IT-Branchenverband-fordert-massive-Aenderungen-bei-Kinderporno-Sperren--/meldung/137558
Mit freundlichem Gruß,
...
Weitere Informationen auf dem Petitionsforum.
1 Kommentar:
Danke! Habe ich so übernommen!
Brief ist schon eingetütet und gleich im Briefkasten!
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